Dokumente
Erziehungsberechtigung
Im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz braucht jedes Mitglied, das zwischen 16 und 18 Jahre alt und nicht in Begleitung seiner Eltern ist, einen ausgefüllten Vordruck, der die Erziehungsbeauftragung klar regelt. Den Vordruck stellen wir online zur Verfügung. Dieser ist vollständig ausgefüllt, für jede Veranstaltung separat, mitzuführen.
Beachte unbedingt:
- Die/Der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein!
- Sie/Er muss sich gegenüber anderen ausweisen können!
- Sie/Er muss reif genug und in der Lage sein, Deinem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können!